Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für fotografische Leistungen von
Fotografie by Jahn
ein Bereich von werbestudio Jahn
Inhaber: Klaus-Jürgen Jahn
Burgwitz 6
07806 Kospoda
– nachfolgend „Fotograf“ genannt –
gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
Individuelle Vereinbarungen über Art, Umfang, Preis und Durchführung eines Auftrags haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Anfrage und Vertragsschluss
Anfragen über die Website, per E-Mail oder telefonisch sind zunächst unverbindlich.
Insbesondere stellt das Absenden des Formulars „Termin anfragen“ auf der Website noch keine verbindliche Buchung dar.
Ein Auftrag kommt erst zustande, wenn der Termin beziehungsweise Auftrag, die wesentlichen Leistungen und – soweit erforderlich – der Preis oder die Grundlage der Preisberechnung vereinbart wurden und der Fotograf den Auftrag beziehungsweise Termin bestätigt hat.
Art und Umfang der fotografischen Leistungen richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung mit dem Kunden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise.
Soweit auf der Website konkrete Preise für bestimmte Leistungen angegeben sind, gelten diese für den jeweils beschriebenen Leistungsumfang.
Bei individuellen Fotoaufträgen, deren Umfang im Voraus nicht vollständig feststeht, wird der Preis beziehungsweise die Grundlage der Preisberechnung vorab mit dem Kunden vereinbart.
Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Auftrag hinausgehen, können gesondert berechnet werden.
Die Bezahlung erfolgt je nach Vereinbarung in bar oder per Überweisung.
Zeitpunkt und Fälligkeit der Zahlung richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung beziehungsweise nach den Angaben auf der Rechnung.
4. Termine und Terminänderungen
Vereinbarte und vom Fotografen bestätigte Fototermine sind verbindlich.
Kann ein Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, wird um eine möglichst frühzeitige Mitteilung gebeten. Soweit möglich, kann ein Ersatztermin vereinbart werden.
Eine pauschale Stornierungs- oder Ausfallgebühr wird nicht erhoben. Gesetzliche Ansprüche im Einzelfall bleiben unberührt.
Kann der Fotograf einen vereinbarten Termin aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt, nicht wahrnehmen, wird der Kunde möglichst frühzeitig informiert. Soweit möglich, wird ein Ersatztermin angeboten.
5. Durchführung der fotografischen Leistungen
Die fotografischen Leistungen werden entsprechend dem vereinbarten Auftrag und unter Berücksichtigung der mit dem Kunden abgestimmten Wünsche durchgeführt.
Die fotografische und gestalterische Umsetzung, insbesondere Bildausschnitt, Perspektive, Lichtsetzung und Bildgestaltung, liegt im Rahmen des vereinbarten Auftrags im fachlichen und gestalterischen Ermessen des Fotografen.
Maßgeblich ist der jeweils vereinbarte Leistungsumfang.
Technisch misslungene, doppelte oder für die Bildauswahl ungeeignete Aufnahmen sind nicht Bestandteil der geschuldeten Bildübergabe.
6. Bildauswahl und Bildbearbeitung
Der Kunde erhält grundsätzlich die im Rahmen des jeweiligen Auftrags ausgewählten und bearbeiteten Aufnahmen.
Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher während eines Fototermins entstandener Aufnahmen besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Bearbeitung kann insbesondere Anpassungen von Belichtung, Farbe, Kontrast, Bildausschnitt und weiteren gestalterischen Eigenschaften umfassen.
Unbearbeitete Aufnahmen und Kamera-Rohdaten (RAW-Dateien) werden grundsätzlich nicht herausgegeben.
Eine weitergehende Retusche oder besondere Bildbearbeitung, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht, kann gesondert vereinbart und berechnet werden.
7. Übergabe der Bilder
Die Übergabe der vereinbarten Bilder richtet sich nach Art und Umfang des jeweiligen Auftrags.
Die Bilder können insbesondere als Fotoabzüge, digitale Bilddateien oder über einen vereinbarten digitalen Übertragungsweg bereitgestellt werden.
Bearbeitungs- und Lieferzeiten richten sich nach Art und Umfang des Auftrags. Ein bestimmter Fertigstellungstermin ist nur verbindlich, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde.
8. Klassentreffen
Bei fotografischen Aufträgen für Klassentreffen ist grundsätzlich die Person Vertragspartner des Fotografen, die den Auftrag erteilt und vom Fotografen die entsprechende Auftrags- beziehungsweise Terminbestätigung erhalten hat.
Der Auftraggeber ist Ansprechpartner für die organisatorische Abstimmung des Fototermins sowie für die Abwicklung der Bestellungen innerhalb der Gruppe.
Für Gruppenbilder gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung auf der Website veröffentlichten beziehungsweise individuell vereinbarten Preise und Bestellbedingungen.
Soweit für Klassentreffen eine Mindestabnahmemenge gilt oder individuell vereinbart wurde, bezieht sich diese auf die Gesamtzahl der für den jeweiligen Fototermin bestellten Abzüge. Bei größeren Bestellmengen können Staffelpreise gelten.
Bei kleineren Gruppen oder einer Bestellmenge unterhalb der regulären Mindestabnahme kann vor dem Fototermin eine individuelle Vereinbarung über Leistungsumfang und Preis getroffen werden.
Die Sammlung der Einzelbestellungen und Zahlungen der Teilnehmer sowie die Abrechnung mit dem Fotografen erfolgt über den Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9. Urheberrecht und private Nutzung
Die Rechte des Fotografen an den angefertigten Fotografien bleiben bestehen.
Bei Aufträgen für private Zwecke erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung das einfache Recht, die übergebenen Fotografien zeitlich und räumlich unbeschränkt für private, nicht kommerzielle Zwecke zu verwenden und zu vervielfältigen.
Hierzu gehört insbesondere die private Verwendung der Bilder sowie die Weitergabe an Familienangehörige und Freunde für deren private Nutzung.
Eine gewerbliche, werbliche oder sonstige kommerzielle Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Bei Aufträgen für Unternehmen, Vereine oder sonstige gewerbliche beziehungsweise nicht ausschließlich private Zwecke richtet sich der Umfang der Nutzungsrechte nach der jeweiligen Vereinbarung.
10. Veröffentlichung durch Fotografie by Jahn
Die Übergabe von Fotografien an den Kunden bedeutet nicht automatisch, dass Fotografie by Jahn die darauf erkennbar abgebildeten Personen zu eigenen Werbe- oder Referenzzwecken veröffentlichen darf.
Eine Veröffentlichung personenbezogener Fotografien auf der Website, in sozialen Medien, in Werbemitteln oder zu vergleichbaren eigenen Zwecken erfolgt nur, wenn die hierfür erforderliche Einwilligung oder eine andere rechtliche Grundlage vorliegt.
Eine Einwilligung in eine solche Veröffentlichung ist nicht Voraussetzung für die Beauftragung einer fotografischen Leistung, soweit die Veröffentlichung nicht selbst Bestandteil des Auftrags ist.
11. Speicherung und Archivierung
Eine dauerhafte Archivierung der bei einem Auftrag entstandenen Aufnahmen ist nicht Bestandteil der vereinbarten fotografischen Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Fotograf kann die Aufnahmen nach Abschluss eines Auftrags für eine gewisse Zeit aufbewahren, beispielsweise# Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
